Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Grundlagen für den Kauf von Spielgeräten sowie die Bereitstellung von Spielgeräten nebst Betreuung durch die Kreative Spielwerkstatt aus Nettetal. Wir empfehlen dir, diese vor Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen.
Die AGB sind in zwei Bereiche gegliedert: den Kauf von Spielgeräten sowie die Zurverfügungstellung von Spielgeräten nebst Betreuung – zum Beispiel für Veranstaltungen, Feste oder Firmenevents in NRW.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreativen Spielwerkstatt UG für den Kauf von Spielgeräten
§ 1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftigen Geschäfte, die mit dem Käufer getätigt werden.
§ 2
Liefertermine gelten nur als Circa-Termine, es handelt sich nicht um Fixgeschäfte. Diese müssen ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart worden sein.
§ 3
Die Preise, die genannt werden, verstehen sich für den Standort der Kreativen Spielwerkstatt. Der Versand der Ware an den Ort des Käufers erfolgt auf dessen Gefahr und auf dessen Kosten.
§ 4
Die Kreative Spielwerkstatt haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig / grob pflichtwidrig verursachte Mängel der Ware. Für Mangelfolgeschäden wird nicht gehaftet. Die Haftungssumme beschränkt sich maximal auf den Warenwert. Der Käufer hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung in jedem Falle unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Offene und erkennbare Mängel sind sofort dem Verkäufer zur Anzeige zu bringen, da ansonsten Mängelbeseitigungsansprüche erlöschen.
§ 5
Für den Fall der Haftung hat die Kreative Spielwerkstatt das Recht, zwischen einer Ersatzlieferung, Reparatur oder Rückerstattung des Kaufpreises zu wählen. Erst nach missglückter Reparatur hat der Käufer ein Recht auf Minderung. Soweit die Ware repariert wird, trägt der Käufer die Kosten für die Versendung der Ware zwecks Reparatur zum Sitz der Kreativen Spielwerkstatt und zurück.
§ 6
Der Käufer verpflichtet sich, die ihm anhand gegebenen Sicherheitshinweise zu beachten und die Produkte der Kreativen Spielwerkstatt nur auf der Basis der Sicherheitshinweise zu nutzen.
§ 7
Die seitens der Kreativen Spielwerkstatt gelieferten Spielgeräte bleiben Eigentum der Kreativen Spielwerkstatt, solange der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt ist bzw. solange noch weitere Ansprüche der Kreativen Spielwerkstatt aus anderen Rechtsgeschäften
bestehen. Insoweit behält sich die Kreative Spielwerkstatt ausdrücklich das Eigentum an der Ware vor.
§ 8
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der Kreativen Spielwerkstatt, augenblicklich Schwalmtal, damit Gerichtsstand Viersen oder Mönchengladbach ( LG ).
§ 9
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt, an die Stelle der nichtigen und unwirksamen Regelung tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen bzw. nicht rechtmäßigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahekommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die zur Verfügungstellung von Spielgeräten nebst Betreuung
§ 1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche auch zukünftigen Verträge, die mit der Kreativen Spielwerkstatt geschlossen werden.
§ 2 Reservierung / Bindung an den Vertrag
Wird zwischen dem Auftraggeber und der Kreativen Spielwerkstatt ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt werden sollte bzw. werden muss. Sollte die Absage so zeitig erfolgen, dass es der Kreativen Spielwerkstatt möglich ist, eine Ersatzveranstaltung für den entsprechenden Zeitraum noch durchführen zu können, so reduziert sich der von dem Auftraggeber an die Kreative Spielwerkstatt zu zahlende Betrag um die Vertragssumme, welche die Kreative Spielwerkstatt mit dem Ersatz für Auftraggeber, aushandeln konnte.
§ 3 Haftung der Kreativen Spielwerkstatt / Betriebsgefahr
Die Kreative Spielwerkstatt übernimmt keine Haftung für die von den zur Verfügung gestellten Gegenstände ausgehende Betriebsgefahr. Sollte der Vertrag von Seiten der Kreativen Spielwerkstatt nicht eingehalten werden können, weil sie unverschuldet an der Durchführung gehindert worden ist, so haftet die Kreative Spielwerkstatt nicht für Ausfallschäden oder sonstige Folgeschäden, die dem Auftraggeber entstehen. Gleiches gilt für leicht pflichtwidriges Verhalten der Kreativen Spielwerkstatt. Haftung für Fehlverhalten der Mitarbeiter der Kreativen Spielwerkstatt, wird, soweit möglich, ausgeschlossen.
Die Kreative Spielwerkstatt haftet grundsätzlich nicht für Mangelfolgeschäden. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt die Haftung begrenzt auf den Vertragswert, also den Preis, den der Auftraggeber für die Durchführung der Veranstaltung an die Kreative Spielwerkstatt zu zahlen hat.
§ 4 Anweisungen der Mitarbeiter der Kreativen Spielwerkstatt beachten
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Gelände, auf dem die Veranstaltung stattfinden soll, problemlos genutzt werden kann, dass insbesondere die Spielgeräte ohne irgendwelche Einschränkungen kurzfristig aufgebaut und gesichert werden können. Die An- und Abfahrt für die Fahrzeuge der Kreativen Spielwerkstatt, mit denen die Spielgeräte zur Veranstaltung ausgebracht werden, ist ebenfalls sicherzustellen.
§ 5 Ergänzung
Ergänzend geltend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreative Spielwerkstatt für die Miete von Spielobjekten.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt, an die Stelle der nichtigen und unwirksamen Regelungen tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen bzw. nicht rechtmäßigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahekommt.