Mietbedingungen

Damit dein Event reibungslos läuft, haben wir alle wichtigen Informationen rund um die Miete unserer Hüpfburgen und Spielgeräte übersichtlich zusammengestellt. Von der Abholung über den Auf- und Abbau bis hin zu Haftung und Kaution – hier findest du alles auf einen Blick.

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Abholung, Rückgabe und Betreuung

Bei Tagesmiete darf das Mietobjekt nur am Miettag genutzt werden. Bei Wochenendmiete (Samstag & Sonntag) kann das Mietobjekt an beiden Tagen genutzt werden. Die Abholung und Rückgabe können telefonisch vereinbart werden. Ist das Mietobjekt im Anschluss weitervermietet, muss die Rückgabe bzw. Abholung bis spätestens 8.00 Uhr am nächsten Tag erfolgt sein. Auch die Anlieferung bzw. Abholung kann individuell vereinbart werden.

Selbstabholung

Für den Transport müssen entsprechend große Fahrzeuge oder Anhänger mitgebracht werden.

Abholung: Kindt 130 (Navi: Kindt 126), 41334 Nettetal

Anlieferung und Abholung

Ab einem Auftragswert von 200,00 € können die Spielgeräte geliefert werden. Die Fahrtkosten werden nach vorheriger Absprache pauschal berechnet (1,00 € zzgl. MwSt. pro gefahrenen Kilometer). Die Zeiten für Anlieferung und Abholung können individuell vereinbart werden.

Auf- und Abbau

Bei Anlieferung und Abholung kannst du optional den Auf- und Abbau dazu buchen.

Betreuung der Spielgeräte

Optional stellen wir Betreuungspersonal für die Spielgeräte zur Verfügung. Wir berechnen 27,50 € (zzgl. MwSt.) pro Stunde und Person.

Gebührenpauschale

Bekommen wir die Ware in einem sehr schlecht verpackten oder sehr verschmutzten Zustand zurück, berechnen wir eine Gebühr von 50,00 € / h zzgl. MwSt.

Allgemeine Mietbedingungen

§1 Zustand, Obhutspflichten

Alle gemieteten Geräte werden in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben. Der Mieter sollte beim Empfang den einwandfreien Zustand der Geräte prüfen. Hält er diesen nicht für vertragsgerecht, muss er dies sofort dem Vermieter anzeigen. Reklamationen, die erst nach Benutzung der Geräte gemeldet werden, kann der Vermieter nicht anerkennen.
Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem Zustand bleiben. Er muss deshalb das Mietobjekt sorgfältig aufbewahren und vor Witterung und Diebstahl schützen. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc. Der Mieter haftet für das gemietete Material zu Neuwert.

§2 Reparatur, Schadensersatz und Weitervermietung

Weil der Vermieter bei Weitervermietung an andere Mieter die Gegenstände in gutem, betriebssicherem Zustand übergeben will und muss, möchte er etwaige Schäden selbst reparieren bzw. von ihm bekannten Fachleuten in Ordnung bringen lassen. Die Mieter dürfen deshalb ohne Zustimmung des Vermieters beschädigte Geräte weder selbst noch mit Hilfe von Dritten öffnen oder reparieren. Sie müssen dem Vermieter die Kosten der Reparatur oder der Neuanschaffung ersetzen.
Verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Gegenstände muss der Mieter dem Vermieter sofort nach Beendigung der Mietzeit zum Neupreis ersetzen.
Mietobjekte dürfen nicht an Dritte weitervermietet oder verliehen werden. Die Mieter haben die Spielgeräte sauber und in dem Zustand zurückzugeben, wie sie in Empfang genommen wurden, ansonsten kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen.

§3 Reservierung

Lässt sich der Mieter durch Abschluss eines Mietvertrages ein Gerät beim Vermieter reservieren, so muss er auch dann die Miete zahlen, wenn er die Geräte nicht abholt.
Der Mietgegenstand ist spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen. Danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Kann der Vermieter die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt ohne eigenes Verschulden nicht übergeben, kann er grundsätzlich nicht zum Schadensersatz herangezogen werden.

§4 Vorzeitige Rückgabe, Überschreitung der Mietzeit

Gibt der Mieter die Geräte vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, behält der Vermieter den Anspruch auf die Miete auch für die restliche Mietzeit.
Überschreitet der Mieter die Mietzeit, haftet er für den daraus entstandenen Schaden in vollem Umfang. Der Vermieter kann seinen Schaden pauschal berechnen:

  • Bei stundenweiser Vermietung: Stundensatz pro angefangener Stunde nach vereinbarter Rückgabezeit
  • Bei tageweiser Vermietung: 20% des Tagesmietpreises bei bis zu zweistündiger Verspätung, 50% bei bis zu fünfstündiger Verspätung, voller Tagesmietpreis bei mehr als fünfstündiger Verspätung

§5 Haftung des Vermieters, Betriebsgefahr

Der Vermieter nimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, die durch den Ausfall des Mietobjektes entstehen. Dies gilt besonders für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen bzw. Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Vom Mieter muss eine Aufsichtsperson bzw. Bedienungspersonal gestellt werden, solange der Mietgegenstand in Betrieb ist.

§6 Benutzerordnung

Für jedes geliehene Gerät gilt die Benutzerordnung. Diese beinhaltet die Regeln für Auf- und Abbau der Geräte sowie die Betreuung der Geräte während der Inbetriebnahme. Diese ist unbedingt einzuhalten! Zum Be- und Entladen sowie zum Zusammenlegen der Spielgeräte stellt der Mieter 2–3 Personen als Hilfspersonal zur Verfügung.

§7 Ausweis, Kaution, Mietzahlung

Bei Aushändigung der gemieteten Geräte muss der Mieter sich ausweisen und eine Kaution in angemessener Höhe hinterlegen. Die Kaution wird erstattet, wenn die Mietsache pünktlich und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben wird.

§8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sollten sich Meinungsverschiedenheiten einstellen, sollten beide Seiten sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Viersen bzw. Mönchengladbach (LG) vereinbart.

§9 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. An die Stelle der nichtigen Regelung tritt sinngemäß eine gültige Bestimmung, die der nichtigen inhaltlich möglichst nahekommt.